Die Renaissance des Selbstausführungsgebots und seine (Vor)Wirkung bereits vor Umsetzung des neuen Richtlinienpakets

Titeldaten
  • Stoye, Jörg
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2015
    S.647-652
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 6 EG Abs. 8 VOB/A

Abstract
Die Vergaberichtlinien lassen eine Verpflichtung zur Selbstausführung der Leistung bei "bestimmten kritischen Aufgaben" zu. Für die Verfasser handelt es sich nicht um eine Neuregelung, sondern um eine authentische Interpretation der aktuellen Europarechtslage. Daher seien die Voraussetzungen an eine Vorwirkung von Richtlinienvorschriften erfüllt. Der Begriff "kritische Aufgaben" sei großzügig auszulegen und umfasse jedenfalls solche Leistungsteile, deren nicht fachgerechte und/oder nicht rechtzeitige Ausführung die auftraggeberseitigen Interessen in überdurchschnittlichem Ausmaß kompromittieren würde. Das treffe bei TGA-Leistungen zur Errichtung einer Forschungsanlage regelmäßig zu, da eine solche Anlage ohne einwandfrei funktionierende TGA nutzlos sei. Der Auftraggeber könne daher bereits vor Inkrafttreten des VergModG eine Selbstausführung vorgeben und den korrespondierenden Eignungsnachweis direkt vom Vertragspartner fordern.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München