Verpflichtet die Kartellschadensersatzrichtlinie zur Übernahme des europäischen Unternehmensbegriffs in das deutsche Recht?

Titeldaten
  • Suchsland, Ulrike ; Rossmann, Nadine
  • WuW - Wirtschaft und Wettbewerb
  • Heft 10/2015
    S.973-981
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Aufsatz

Abstract
Die Verfasserinnen gehen in ihrem Beitrag der Frage nach, ob die Kartellschadensersatzrichtlinie (Richtlinie 2014/104/EU) die Übernahme des europäischen Unternehmensbegriffs in das nationale Zivilrecht vorgibt. Zunächst stellen sie die aktuelle Rechtslage und den aktuellen Diskussionsstand dar. Dabei erläutern sie einleitend den europäischen Unternehmensbegriff und das Konzept der "wirtschaftlichen Einheit" sowie die sich daraus ergebende Frage der quasi-automatischen Konzernhaftung. Anschließend stellen die Autorinnen das gesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip und das Rechtsträgerprinzip im nationalen Recht dar, welches keine strukturelle Verantwortung der Konzernmutter für ihre Töchter im Sinne der ”wirtschaftlichen Einheit“ vorsieht. Sodann untersuchen die Verfasserinnen, ob die konkreten Regelungen der Richtlinie 2014/104/EU eine Umsetzung des europäischen Unternehmensbegriffs in das deutsche Zivilrecht erfordern. Die Verfasserinnen kommen zu dem Ergebnis, dass eine Übernahme des europäischen Unternehmensbegriffs weder in das deutsche Kartellbußgeldrecht, noch in das Kartell-Schadensersatzrecht erforderlich bzw. geboten ist.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg