Anwendbarkeit und Ausnahmebestimmungen im künftigen Vergaberecht

Titeldaten
  • Gröning, Jochem
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 11/2015
    S.690-694
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag stellt die wesentlichen Ausnahmetatbestände vom Anwendungsbereich der neuen Vergaberichtlinie 2014/24/EU vom 26. Februar 2014 dar. Einen Schwerpunkt legt der Autor dabei auf die Zulässigkeit von Änderungen des Auftrags während der Vertragslaufzeit (Artikel 72 der Richtlinie 2014/24/EU) sowie die Vergabe von Aufträgen zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors (Artikel 12 der Richtlinie 2014/24/EU). Dabei wird auf mögliche Probleme bei der Anwendung dieser Ausnahmetatbestände in der Praxis hingewiesen. So sieht der Autor etwa die Gefahr, dass öffentliche Auftraggeber im Rahmen des Artikels 72 der Richtlinie 2014/24/EU Zusatz- und Anschlussaufträge ohne neue förmliche Vergabeverfahren in beachtlichem Ausmaß vergeben werden. Der Beitrag setzt sich ferner kritisch mit der Vorschrift in Artikel 10 lit. h) der Richtlinie 2014/24/EU auseinander, die einen Ausnahmetatbestand für bestimmte Dienstleistungen – z.B. Rettungsdienstleistungen – vorsieht, die von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden. Es sei damit zu rechnen, dass bei einer Umsetzung dieser Vorschrift wie sie im Regierungsentwurf zum GWB geplant sei, private Anbieter von Rettungsdienstleistungen die verfassungsrechtliche Überprüfung dieses gesetzgeberischen „Fremdkörpers“ anstreben werden.
Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin