Neues Vergaberecht - Keine Ausschreibungspflicht der Kommunen für Rechtsberatungsdienstleistung

Titeldaten
  • Terwiesche, Michael; Lompa, Ina
  • KommJur - Kommunaljurist
  • 2015
    S.407-410
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Aufsatz

Abstract
Bei der Anbahnung von Mandaten schenken öffentliche Auftraggeber mitunter der Frage, ob die – zumeist unterhalb der EU-Schwellenwerte liegenden – Rechtsberatungsleistungen des Anwalts ausgeschrieben werden müssen, größere Aufmerksamkeit als der Ausschreibungspflichtigkeit der beabsichtigten Beschaffungsvorhaben. Der Beitrag gibt hierzu in knapper Form die nötigen Antworten. Danach sind Rechtsanwaltsleistungen unterhalb der Schwelle in der Regel mangels Binnenmarktrelevanz auch nicht nach den vom EuGH entwickelten europarechtlichen Anforderungen auszuschreiben. Da auch die VOF für freiberufliche Leistungen unterhalb der Schwelle nicht gilt und die Anwendung der VOL/A mangels eindeutiger und erschöpfender Beschreibbarkeit von Rechtsberatungsleistungen nicht eingreift, sind die Kommunen bei der Beauftragung von Anwälten neben der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit keinen vergaberechtlichen Bindungen ausgesetzt.
Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main