Der Nachunternehmer des Projektanten

Wenn ein Bieter mittelbar vorbefasst ist
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2015
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Aufsatz

KG Berlin, B.v. 27.01.2015, Verg 9/14

Abstract
Der Autor nimmt eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin (KG, B. v. 27.01.2015, Verg 9/14) zum Anlass die mittelbare Beteiligung eines Bieters bei der Vorbereitung der Ausschreibung zu betrachten. Dabei kommt er zu dem Schluss, dass es für eine Unterstützung des Auftraggebers „in sonstiger Weise" ausreicht, wenn ein Bieter Nachunternehmer eines Projektanten war. Dieser Vorteil sei ebenfalls auszugleichen. Das sei schwierig in Fällen, in denen spezifische Erfahrungen z.B. im Herstellungsprozess für Prototypen gemacht wurden. Bei Aufträgen, bei denen erst Entwicklungsleistungen erbracht werden müssten, sei daher die Ausschreibung einer Innovationspartnerschaft zu prüfen. Zudem sollten Auftraggeber darauf achten, dass sich bei der Beauftragung eines Projektanten die Rechte an den Ergebnissen der Projektierung sowohl des Projektanten als auch seiner Nachunternehmer vertraglich sichern.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg