Rechtsschutz bei gemeinsamer grenzüberschreitender Auftragsvergabe durch mehrere Auftraggeber

Titeldaten
  • Summa, Hermann
  • vpr - Vergabepraxis & -recht
  • Heft 4/2015
    S.149-151
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Aufsatz

Abstract
Zunächst stellt der Verfasser die Reglungen zur Zuständigkeit der Vergabekammern für länderübergreifende und gemeinsame Auftragsvergaben von Bund und Ländern dar. Anschließend geht er auf die Frage ein, wie bei mitgliedsstaatsübergreifender Auftragsvergabe Rechtsschutz erlangt werden kann. Anhand der Entscheidung der VK Südbayern vom 11.03.2015, Z3-3-3194-1-65-12/14 zeigt er auf, dass in einem solchen Fall Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen angewendet werden könne. Zwar sei die Verordnung nur für gerichtliche und nicht für verwaltungsrechtliche Verfahren anwendbar, diese Einordnung sei jedoch nicht nach nationalem Recht, sondern nach Maßstäben des Unionsrechts vorzunehmen und danach sei die Vergabekammer ein Gericht im Sinne des Art. 267 AEUV.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin