Korruptionsregister auf Bundesebene

Empfehlungen für die Gesetzgebung
Titeldaten
  • Behringer, Stefan
  • ZRP - Zeitschrift für Rechtspolitik
  • Heft 1/2016
    S.20-22
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Aufsatz

Abstract
Der Autor fasst die Erfahrungen zusammen, die in verschiedenen Bundesländern mit Korruptionsregistern und darauf bezogenen Initiativen gemacht worden sind. Anlass sind die neuen Regelungen zum Ausschluss von Unternehmen von öffentlichen Aufträgen aufgrund von Wirtschaftskriminalität, die ab April 2016 mit dem reformierten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen gelten werden. Diese Regelungen beruhen auf den EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014. Für ein bundesweites Korruptionsregister empfiehlt der Autor: Unternehmen sollten Anreize zur Selbstreinigung mit der Möglichkeit einer frühzeitigen Löschung aus dem Register haben, die Eintragungsdauer sollte mit der Schwere der Tat korrelieren, Eintragungen aufgrund eines Verdachts sollten nicht öffentlich einsehbar sein und eingetragene Straftaten sollten nur solche sein, die von Leitungspersonal durchgeführt worden sein.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn