Der zweite Schritt

Serie zur Reform des Vergaberechts – Teil 1: Die neue Vergabeverordnung
Titeldaten
  • Hattig, Oliver
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2016
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Vergabenavigator startet eine Artikelserie zur Umsetzung des EU-Richtlinienpakets in das deutsche Recht und beginnt mit einem Aufsatz zur neuen Vergabeverordnung, in der die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge mit Ausnahme von Vergaben durch Sektorenauftraggeber, verteidigungs- und sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen und von Konzessionsvergaben geregelt sind. Der Aufsatz gibt einen Überblick und den Aufbau der neuen Vergabeverordnung und die wichtigsten Neuerungen. So eröffnet Abschnitt 2 dem öffentlichen Auftraggeber beispielsweise die freie Wahl zwischen dem offenen und nicht offenen Verfahren. Das Verhandlungsverfahren und der wettbewerbliche Dialog werden deutlich aufgewertet. Daneben wurden die Angebotsfristen für die einzelnen Verfahrensarten verkürzt. Nach § 20 VgV-E sind diese Mindestfristen in bestimmten Fällen jedoch angemessen zu verlängern. Auch die künftigen Anforderungen an Unternehmen und die Eignungsprüfung werden überblicksartig dargestellt. Interessant ist auch, dass § 56 VgV-E erweiterte Reparaturmöglichkeiten beim Umgang mit unvollständigen Angeboten in Bezug auf unternehmensbezogene Unterlagen, die die Eignungsprüfung betreffen, enthält. Einzelheiten zu Zuschlagskriterien und der Berücksichtigung von Lebenszykluskosten sind in den §§ 58, 59 VgV-E geregelt. Im 3. Abschnitt der VgV-E befinden sich besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und besonderen Dienstleistungen und im 4. Abschnitt besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Liefer- oder Dienstleistungen.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin