Hoheitliches Handeln und das Vergaberecht

Titeldaten
  • Beckmann-Oehmen, Katrin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2016
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Aufsatz

Abstract
Die Verfasserin geht der Frage nach, ob nordrhein-westfälische Kommunalunternehmen in der Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts, zur Anwendung des Haushaltsvergaberechts unterhalb der Schwellenwerte verpflichtet sind. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Anstalten des öffentlichen Rechts im Sinne des § 114a GO NRW nur dann unterhalb der EU-Schwellenwerte zur Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnungen verpflichtet sind, wenn sie im Bereich des § 107 Abs. 2 GO NRW und zur Aufgabenerfüllung hoheitlich tätig sind. Aufgrund eines Verweises ist dann aber nur die VOB/A anzuwenden. Unabhängig davon verpflichtet das TVgG-NRW bei seiner Anwendung zur Durchführung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin