Rechtsrahmen für die Vergabe von Wegenutzungsverträgen im Energiebereich nach der neuen Konzessionsvergaberichtlinie

Droht eine Fortsetzung der gegenwärtig bestehenden Rechtsunsicherheit?
Titeldaten
  • Hofmann, Heiko; Zimmermann, Manuel
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2016
    S.71-76
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 46 EnWG

Abstract
Es ist umstritten, ob Wegenutzungsverträge nach § 46 EnWG unter die Richtlinie 2014/23/EU (KVR) und die künftigen Regelungen im GWB zur Konzessionsvergabe fallen. Die Verfasser setzen sich mit Erwägungsgrund (16) KVR auseinander, der Vereinbarungen über die Gewährung von Wegerechten ausnimmt und kommen zum Ergebnis, dass qualifizierte Wege Nutzungsverträge zum Betrieb eines Strom- und Gasnetzes i. S. d. § 46 Abs. 2 EnWG (anders als einfache Wegenutzungsverträge gemäß § 46 Abs. 1 EnWG) nicht darunter fielen. Die Kommune beschaffe sich mit derartigen Verträgen Energienetzbetreiberleistungen. Für die qualifizierte Wegenutzungsverträge gelten daher künftig die §§ 97 ff GWB. Dies sei wegen des erhöhten Maßes an Rechtssicherheit zu begrüßen.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München