Anwendbarkeit des Rechtsgedankens des § 16 VgV auf die kommunale Entscheidung über die Strom- und Gaskonzessionsvertragsvergabe?

Titeldaten
  • Hellermann, Johannes
  • EnWZ - Die Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft
  • Heft 1/2016
    S.7-13
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 16 VgV, § 20 VwVfG, § 46 EnWG

Abstract
Die 2. Auflage des Gemeinsamen Leitfadens von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen enthält einen neuen Passus, wonach das Kartellrecht zur Wahrung des Geheimwettbewerbs und des Neutralitätsgebots in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 16 VgV eine organisatorische und personelle Trennung zwischen der Kommune als verfahrensleitende Stelle und der Kommune als Bieter verlange. Der Verfasser legt dar, dass eine Heranziehung des Rechtsgedankens des § 16 VgV eine Verschärfung der Mitwirkungsverbote im Fall von Doppelmandaten im Gemeinderat und im Aufsichtsrat gemeindeeigener Unternehmen sowie im Hinblick auf private Beauftragte der Gemeinde bedeuten würde. Der Verfasser widmet sich hierzu Fragen der sachlichen und personellen Anwendbarkeit von bestehenden verwaltungsverfahrensrechtlichen Mitwirkungsverboten sowie den kommunalrechtlichen Interessenkollisionsregeln. Im Ergebnis habe die Aufforderung, den Rechtsgedanken des § 16 VgV heranzuziehen, keine tragfähige Grundlage und sei der untaugliche Versuch, ein institutionelles Problem mit Mitteln individuell-persönlicher Mitwirkungsverbote in den Griff zu bekommen.
Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln