Grundfreiheiten und Glücksspiel

Titeldaten
  • Hertwig, Stefan
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2016
    S.152-154
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 22.01.2015, Rs. C-463/13

Abstract
Der Autor nimmt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 22.01.2015 (Rs. C-463/13) zu Konzessionsvergaben für Sportwetten in Italien zum Anlass, den Stand der Rechtsprechung im Hinblick auf Glücksspiel in Deutschland zu beleuchten. Er arbeitet hierbei die besonderen Probleme von föderal organisierten Staaten heraus, deren Gliederungen im Rahmen der innerstaatlichen Kompetenzverteilung unterschiedliche Schutzziele verfolgen können. Solche Schutzziele sind grundsätzlich geeignet, die Einschränkung von Grundfreiheiten zu rechtfertigen. Insofern müssen Bundesländer in eigenen Kompetenzbereichen nicht zwingend eine einheitliche Regelung abwarten, sondern können auch unabhängig vom Bundesstaat oder anderen Bundesländern aktiv werden. Der Autor weist aber zu Recht darauf hin, dass insofern auch der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten ist. Setzen Mitgliedsstaat und Bundesländer Schutzziele nicht konsequent um und legen sie an vergleichbare Sachverhalte unterschiedliche Maßstäbe an, kann dennoch eine Verletzung des Europäischen Rechts vorliegen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass es für die einzelnen Mitgliedsstaaten schwieriger geworden ist, sich gegen neue Geschäftsmodelle international tätiger Unternehmen zu behaupten. Der Grund hierfür liegt aber in der Regel in einer nicht konsequenten Umsetzung der Gleichbehandlung, da versucht wird, neue Geschäftsmodelle zu verhindern, aber gleichzeitige die bestehenden Strukturen zu schützen.
Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf