Vergaberechtlicher Rechtsschutz auf landesrechtlicher Grundlage

Titeldaten
  • Conrad, Sebastian
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2016
    S.124-129
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Aufsatz

Abstract
In dem Beitrag erläutert der Autor die vergaberechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten außerhalb des Anwendungsbereichs des 4. Teils des GWB. Auf Bundesebene ist hier der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen den öffentlichen Auftraggeber der Regelfall. Daneben haben die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen jeweils ein landesrechtliches Nachprüfungsverfahren etabliert. In allen drei Bundesländern enthalten die Vergabegesetze Informations- und Wartepflichten an die Bieter vor Zuschlagserteilung – ähnlich wie § 101a GWB dies für den Oberschwellenbereich regelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird eingeleitet, wenn der Bieter vor Ablauf der Wartefrist beim Auftraggeber die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften beanstandet, was den Auftraggeber verpflichtet, im Fall der Nichtabhilfe die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der Vergabeakten zu unterrichten. Der Auftraggeber darf den Zuschlag dann nur erteilen, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist das Vergabeverfahren unter Angabe der Gründe hierfür beanstandet. Anders als im GWB gibt es kein Antragserfordernis, welches der Bieter darlegen muss. Umstritten ist, ob die Entscheidung der Nachprüfungsbehörde in Form eines Verwaltungsaktes ergeht. Die Möglichkeit des zivilrechtlichen Rechtsschutzes ist durch die Entscheidung der Nachprüfungsbehörde nicht abgeschnitten.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin