Vergaberechtliche Compliance – Die Folgen von Rechtsverstößen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Titeldaten
  • Simonis, Matthias
  • CCZ - Corporate Compliance Zeitschrift
  • Heft 2/2016
    S.70-77
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 298 StGB, § 311 StGB, § 266 StGB

Abstract
Der Beitrag gibt einen Überblick über straf- und außerstrafrechtliche Risiken von Vergaberechtsverstößen. Er stellt dafür im Schwerpunkt Straftatbestände (v.a. §§ 298, 311 ff StGB) vor und erläutert praxisrelevante Auslegungsfragen. Bei diesen Straftatbeständen lasse sich das Strafbarkeitsrisiko auf der Tatbestandsebene vergleichsweise einfach kalkulieren. Strafbar mache sich praktisch nur, wer wider besseres Wissen handele. Unklarer sei die Situation bei De-facto-Vergaben aus dem Blickwinkel des weit gefassten Untreuetatbestandes (§ 266 StGB). Hier komme es aber in der Praxis nicht zu Verurteilungen, da der Nachweis des Schadens nicht gelinge. Denn ein verlässlicher Vergleich mit Angebotspreisen einer Ausschreibung die niemals stattgefunden hat, sei unmöglich. Um straf- und außerstrafrechtliche Risiken zu minimieren, sollten sich Auftraggeber vergaberechtlichen Sachverstand ins Haus holen, da gerade die Überforderung mit Vergaberecht Anreize gebe, es zu umgehen.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München