EuGH kippt sechsmonatige Ausschlussfrist für Schadenersatz im BVergG

Titeldaten
  • Hiersche, Alexander ; Oder, Martin
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 2/2016
    S.49-54
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
In seinem Urteil vom 26.11.2015, Rs C-166/14, MedEval, entschied der EuGH, dass die österreichische Regelung des § 332 Abs 3 i.V.m § 341 Abs 2 BVergG 2006, die im Ergebnis eine sechsmonatige Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen wegen Vergaberechtsverstößen vorsieht, mit dem Unionsrecht nicht vereinbar ist. Der vorliegende Beitrag behandelt den faktischen Hintergrund der MedEval und beleuchtet das dazu ergangene Urteil vor dem Hintergrund der bisherigen Entscheidungspraxis des EuGH betreffend Ausschlussfristen im Vergaberecht.
Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien