Die Anordnung eines Betriebsübergangs bei Vergabe von Verkehrsdienstleistungen nach § 131 III GWB

Titeldaten
  • Bayreuther, Frank
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2016
    S.459-466
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Aufsatz

§ 131 Abs. 3 GWB, Art. 4 Abs. 5 VO 1370/2007

Abstract
Der Beitrag untersucht Reichweite und Rechtsfolgen des § 131 Abs. 3 GWB. Die Vorschrift verdichte das Ermessen des Auftraggebers bei Aufträgen und Konzessionen des Eisenbahnverkehrs und bestimmten Arbeitnehmergruppen. Daneben bestehe die vom Anwendungsbereich her weiter gefasste Anordnungsmöglichkeit nach Art. 4 Abs. 5 VO 1370/2007 (die u.a. auch eingesetzte Leiharbeitnehmer umfassen könne). Nach beiden Vorschriften vollziehe sich der vom Aufgabenträger veranlasste Betriebsübergang, indem der Arbeitnehmer das vom Bieter als Teil seiner Offerte aufschiebend bedingt zu unterbreitende Angebot eines Betriebsübergangs innerhalb der Annahmefrist (i.d.R. ein Monat) annehme. In den Ausschreibungsunterlagen müssen die betroffenen Arbeitnehmer nach abstrakten Merkmalen bestimmbar angegeben werden. Beim Vollzug des Personalübergangs gehe das Arbeitsverhältnis sodann mit allen Merkmalen über (nicht nur mit den entgeltrelevanten Inhalten).
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München