Ausschreibung von Fernwärmenetzen nach Maßgabe des Kartellrechts?

Titeldaten
  • Körber, Torsten
  • EWeRK - Zweimonatsschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e.V.
  • Heft 3/2016
    S.155-160
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag geht der Frage nach, ob sich im Bereich der Fernwärmeversorgung aus dem Kartellrecht ein Recht oder sogar eine Pflicht der Gemeinden zur Ausschreibung von Fernwärmenetzen oder Wegenutzungsrechten ableiten lässt. Zunächst arbeitet der Autor heraus, dass das Kartellrecht auf Grundlage von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB jedem Fernwärmeversorgungsunternehmen einen Anspruch gegen die Gemeinden auf Einräumung von Wegenutzungsrechten verleiht, die für die Errichtung eines Fernwärmenetzes erforderlich sind. In einem zweiten Schritt wird die Situation der Fernwärmenetze den „Schilderprägerfällen“ gegenübergestellt, in denen der BGH zu einer entsprechenden Ausschreibungspflicht der Landkreise gelangt war. Nach Auffassung des Autors sind die beiden Konstellationen allerdings nicht miteinander vergleichbar, da die in den „Schilderprägerfällen“ charakteristische „Knappheitssituation“ im Bereich der Wegenutzungsrechte nicht bestehe. Ferner beschäftigt sich der Beitrag mit der Übertragbarkeit des Rechtsgedankens des § 46 EnWG auf den Bereich der Fernwärme. Das lehnt der Autor unter anderem mit der Erwägung ab, die Netze könnten nicht losgelöst von den Erzeugungsanlagen betrachtet werden. Im Ergebnis bestehe daher weder ein Recht noch eine Pflicht zur Ausschreibung von Wegenutzungsrechten oder Fernwärmenetzen.
Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin