Titeldaten
- Sitsen, Michael
- VergabeR - Vergaberecht
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Heft 5/2016
S.553-560
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Aufsatz
Abstract
Der Autor untersucht die interessante Frage, ob die privaten Konkurrenten der Deutschen Bahn als Sektorenauftraggeber qualifiziert werden müssen. Er stellt fest, dass jedenfalls auch nach der Reform des GWB die Erbringung von Personenverkehrsdienstleistungen im Schienenverkehr eine Sektorentätigkeit darstellt. Maßgebend ist sodann – mangels staatlicher Beherrschung – ob den Unternehmen besondere oder ausschließliche Rechte gewährt wurden, die ihnen eine besondere Stellung im Wettbewerb vermitteln. Dies verneint der Autor im Ergebnis: Weder die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 AEG gewähre einen Konkurrentenschutz, noch könne aus dem Verkehrsvertrag eine Ausschlusswirkung für andere Unternehmen hergeleitet werden. Auch mit dem Recht zur Nutzung der Infrastruktur lässt sich ein solches Recht nicht begründen, da die Infrastrukturunternehmen jedem einen diskriminierungsfreien Zugang gewähren müssen. Der Autor stellt schließlich fest, dass eine Sektorenauftraggebereigenschaft schon per Gesetz ausgeschlossen ist, wenn die Rechtegewährung durch ein Vergabeverfahren erfolgt ist (§ 100 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin