Das Open-house-Urteil des EuGH – Ein Geschenk für kreative Beschaffer

Anmerkung zu EuGH Urt. v. 2.6.2016 – C-410/14
Titeldaten
  • Gaßner, Maximilian
  • NZS - Neue Zeitschrift für Sozialrecht
  • Heft 20/2016
    S.767-770
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 02.06.2016 - C 410/14

Abstract
Der Autor erläutert das Urteil des EuGH zur Möglichkeit von Open-house-Ausschreibungen aus dem Juni diesen Jahres und betrachtet weitergehende Folgen aus der Entscheidung. Insgesamt sei das Urteil verallgemeinerungsfähig und nicht nur auf Ausschreibungen im Sozial- oder Gesundheitsmarkt beschränkt. Allerdings bestehe eine große Konkretisierungsbedürftigkeit insbesondere im Hinblick auf mögliche Auswahlkriterien bei Abrufen aus dem Open-House-Vertrag. Zudem weist der Verfasser daraufhin, dass es bei Open-house-Verträgen leicht zu unangemessener Benachteiligung von Vertragspartnern der öffentlichen Hand kommen könne, daher sei AGB-Kontrolle geboten. Das Open-house-Modell eröffne kreativen Beschaffern innovative Beschaffungskonzepte. Was das OLG Düsseldorf aus der Antwort des EuGH auf seine Vorlagefragen hin entscheidet bleibt genauso abzuwarten, wie die mögliche Reaktion des Gesetzgebers.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg