Betriebsratsschulungen im öffentlichen Sektor

Ein arbeitsrechtliches Thema mit unerwarteten Bezügen zum Vergaberecht
Titeldaten
  • Legerlotz, Christoph; Hettich, Lars
  • ArbRB - Arbeits-Rechts-Berater
  • 2016
    S.285-288
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren gehen der Frage nach, ob die Beschaffung von Schulungen des Betriebsrates unter das Vergaberecht fällt. Hierzu werden zunächst die klassischen vergaberechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen geprüft, wonach dieser Beschaffungsvorgang eigentlich dem Vergaberecht unterliege. Schließlich wird das Konkurrenzverhältnis zwischen den Vergabevorschriften und dem Betriebsverfassungsgesetz geprüft. Aus diesem ergebe sich für die Kostentragung von für den Betriebsrat erforderlichen Schulungen ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Dieses schließe eine Anwendung des Vergaberechts aus, wobei der Betriebsrat bei seiner Auswahl nicht völlig frei sei. Aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit und dem Besserstellungsverbot ergebe sich eine Pflicht zur Berücksichtigung vergaberechtlicher Bindungen, zum Beispiel durch eine besondere Dokumentation der Auswahlentscheidung.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg