Auftragswertermittlung bei Architekten- und Ingenieurleistungen nach neuem Vergaberecht

Titeldaten
  • Matuschak, Holger
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2016
    S.613-619
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 3 Abs. 7 VgV

EuGH, 15.03.2012 - C-574/10

Abstract
Der Autor geht der in der Praxis äußerst relevanten Frage nach, ob bei der Auftragswertermittlung verschiedene Planungsleistungen zusammengerechnet werden müssen oder nicht. Eine Zusammenrechnung hätte zur Folge, dass auch bei relativ kleinen Bauprojekten Architekten- und Ingenieurleistungen regelmäßig unionsweit auszuschreiben wären. Anhand einer vertieften und methodischen Auslegung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV 2016 legt er dar, dass Planungsleistungen unterschiedlicher Fachrichtungen weiterhin nicht zusammenzurechnen seien und die Leistungsbilder der HOAI eine Indizwirkung entfalten. Diese nationale Regelung stünde auch nicht im Widerspruch zu den EU-Vergaberichtlinien. Der Autor diskutiert die Auswirkungen der Autalhallen-Entscheidung des EuGH aus 2012 zur funktionalen Betrachtungsweise und stellt heraus, dass es in dem Fall um reine Architektenleistungen und gerade nicht um unterschiedliche Planungsleistungen ging. Die europarechtliche Situation sei nicht eindeutig. Ein aktuelles Vertragsverletzungsverfahren betreffend das „Freibad Elze" könne zur Klärung durch den EuGH führen, sofern die Kommission das Verfahren weiterbetreibe. Bis dahin müsse § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV als europarechtskonform angesehen werden.
Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln