Das Gebot der eindeutigen Leistungsbeschreibung zwischen Vergaberecht und Allgemeiner Rechtsgeschäftslehre

Titeldaten
  • Gerlach, Jens; Manzke, Simon
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2016
    S.443-461
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 121 GWB, § 31 VgV

Abstract
Einleitend erläutern die Verfasser die Funktion der Leistungsbeschreibung und ordnen sie zivil- und vergaberechtlich ein. Sodan betrachten sie die Anforderungen für die Auslegung. Die Leistungsbeschreibung sei aus Transparenzgründen normativ auszulegen. Dafür sprechen die Parallelen zur rechtsgeschäftlichen Auslobung und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die wie die Leistungsbeschreibung an einen unbestimmten Adressatenkreis gerichtet seien. Anschließend untersuchen sie, wie bei der Auslegung das Gebot der Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung dogmatisch umgesetzt werden kann. Hierzu ziehen sie einerseits die generelle Absenkung des Auslegungsmaßstabs und anderseits das Abstellen auf das idealtypische fachkundige Unternehmen in Betracht. Im Ergebnis entscheiden sie sich für die zuletzt genannte Variante. Abschließend befassen sie sich mit den rechtsgeschäftlichen Auswirkungen eines vertretbaren Fehlverständnisses aufgrund einer nicht eindeutigen Leistungsbeschreibung. Dabei gehen Sie auf die mögliche Anfechtbarkeit des Angebots in Fällen des Inhaltsirrtums und auf mögliche Schadensersatzansprüche der Bieter ein.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin