„Dulde und liquidiere” im Vergaberecht?

Zum notwendigen Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
Titeldaten
  • Pünder, Hermann
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2016
    S.693-701
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Aufsatz

Abstract
Der Autor tritt in seinem Beitrag für die Notwendigkeit der Einführung eines Primärrechtsschutzes unterhalb der Schwellenwerte ein. Er begründet die Notwendigkeit zum einen aus den Vorgaben des Europäischen Primärrechtes ab, das einen effektiven Rechtsschutz fordert. Und zum anderen aus dem deutschen Verfassungsrecht, wobei er auf den Grundsatz des Verfassungsgerichtes abstellt, das vorrangig gegen den rechtswidrigen Akt selbst vorgegangen werden muss. Im Anschluss untersucht er die bestehenden Möglichkeiten des Primärrechtsschutzes und zeigt dessen Grenzen auf. Hierzu zählen, dass ein geschlossener Vertrag nur eingeschränkt aufgehoben werden kann, der Konkurrent häufig nicht vor Erteilung des Zuschlages informiert wird, die Beweislast beim Konkurrenten liegt und regelmäßig kein Anspruch auf Einsicht in die Vergabeakte besteht. Im Anschluss entkräftet er die Einwände gegen einen Primärrechtsschutz und endet mit der Forderung an den Gesetzgeber, einen effektiven Primärrechtsschutz auch unterhalb der Schwellenwerte zu schaffen.
Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf