Betriebsübergang beim Wechsel des Betreibers von Flüchtlingsunterkünften?

Titeldaten
  • Kania, Thomas
  • NZA - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
  • Heft 23/2016
    S.1441-1444
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 613a BGB

Abstract
Der Autor wirft die Frage auf, ob ein Betreiberwechsel in einer Flüchtlingsunterkunft auch ohne beabsichtigte Übernahme des Personals einen Betriebsübergang nach § 613a BGB darstellt. In diesem Fall sei ein Preiswettbewerb um billigere Arbeitskräfte im Vergabeverfahren obsolet. Ein Betriebsübergang sei anzunehmen, wenn der neue Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt. Der Autor subsumiert dazu die von BAG und EuGH gebildeten Kriterien, insbesondere die Betrachtung materieller Betriebsmittel und die Beibehaltung der organisatorischen Einheit. Auch unter Berücksichtigung der sonstigen Aspekte des Einzelfalls spreche viel dafür, einen Betriebsübergang selbst ohne gewillkürte Übernahme des Personals anzunehmen.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover