Titeldaten
- Gölles, Hans ; Makarius, Ingrid ; Lassner, Nina
- RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
-
Heft 5/2015
S.270-275
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit dem Spannungsverhältnis der Transparenz und Geheimhaltung im Vergabeverfahren und bei Vergabenachprüfungsverfahren.
Zunächst werden die Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsgebote des BVergG 2006 dargelegt und dann das Spannungsverhältnis Transparenz und Geheimhaltung im gemeinschaftsrechtlichen Rahmen sowie die Akteneinsicht und die aktuelle Judikatur zu deren Beschränkung. Schlussendlich kommen die Autoren zu dem Schluss, dass die Gewährung von Akteneinsicht im Ermessensbereich des Gerichts zwischen den Eckpunkten der Schaffung von Transparenz für den Antragsteller im Rahmen des für die Begründung des Nachprüfungsantrags erforderlichen und zur Wahrung der Effektivität des Rechtsschutzes einerseits und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des präsumtiven Zuschlagsempfängers andererseits und ist immer nach den Umständen des Einzelfalls zu bewerten.
Zunächst werden die Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsgebote des BVergG 2006 dargelegt und dann das Spannungsverhältnis Transparenz und Geheimhaltung im gemeinschaftsrechtlichen Rahmen sowie die Akteneinsicht und die aktuelle Judikatur zu deren Beschränkung. Schlussendlich kommen die Autoren zu dem Schluss, dass die Gewährung von Akteneinsicht im Ermessensbereich des Gerichts zwischen den Eckpunkten der Schaffung von Transparenz für den Antragsteller im Rahmen des für die Begründung des Nachprüfungsantrags erforderlichen und zur Wahrung der Effektivität des Rechtsschutzes einerseits und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des präsumtiven Zuschlagsempfängers andererseits und ist immer nach den Umständen des Einzelfalls zu bewerten.
RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien