Der Anspruch des Bieters auf den Ausschluss ungewöhnlich niedriger Konkurrenzangebote nach neuem Vergaberecht

Titeldaten
  • Dr. Conrad, Sebastian
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2017
    S.1-10
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Aufsatz

Abstract
Der Aufsatz stellt die Neuregelung des § 60 VgV zur Preisangemessenheitsprüfung vor. Die begrenzte Reichweite des Konkurrentenschutzes beim Umgang mit ungewöhnlich niedrigen Angeboten bleibt nach Ansicht des Autors erhalten. Die bisherige Rechtsprechung, wonach subjektive Rechte konkurrierender Bieter nur betroffen sind, wenn das Angebot in Marktverdrängungsabsicht abgegeben wird oder eine negative Vertragserfüllungsprognose besteht, gelte fort. Durch die Neureglung in § 60 Abs. 3 Satz 2 VgV werde jedoch der Prüfungsmaßstab für die Preisprüfung konkretisiert. Mit dem ausdrücklichen Hinweis auf § 128 Abs. 1 GWB und die für den Bieter bei der Auftragsausführung geltenden rechtlichen Verpflichtungen des Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrechts und der daran anknüpfenden Vorgabe eines Angebotsausschlusses bei einem zu erwartenden Rechtsbruch sei der Auftraggeber verpflichtet, diese Gesichtspunkte im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit des Preises besonders in den Blick zu nehmen.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin