European state aid law- a commentary

Titeldaten
  • Säcker, Franz Jürgen
  • C.H. Beck
    München, 2016
  • ISBN 978-3-406-60326-6
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Abstract
Aus der Monatsinfo 1/2017: Der 2016 neu und in englischer Sprache erschienene Kommentar European State Aid Law ist ein Monumentalwerk, was man schon an der Seitenzahl erkennt. Das Werk beläuft sich auf 1.748 Seiten (inklusive Index). Der vorliegende Band ist die erste englische Ausgabe. Die zugrundeliegende deutsche Ausgabe befindet sich im „Münchener Kommentar zum Deutschen und Europäischen Wettbewerbsrecht, Band 3: Beihilfen- und Vergaberecht“, Verlag C.H. Beck, der 2011 erschienen ist und dieselben Herausgeber hat. Eine zweite Auflage ist als fünfter Band für das Jahr 2017 avisiert. Die Autoren sind vornehmlich in Brüssel ansässige Rechtsanwälte, darunter auch ein Mitglied des Europäischen Parlaments, sowie Kommissionsbeamte der DG Wettbewerb aus dem deutschsprachigen Raum. Vereinzelt kommentieren auch Wissenschaftler, darunter auch der Herausgeber Franz Jürgen Säcker, ein nationaler Beamter und ein Richter am Gericht der Europäischen Union. Das Beihilfenrecht gehört zu den zentralen Pfeilern des Rechts der Europäischen Union. Zuletzt hat es in der Finanzkrise neue Bedeutung gewonnen. Danach ist es durch die von Wettbewerbskommissar Almunia angestoßene große Beihilfenreform seit dem Jahr 2012 neu konturiert worden. Das Ziel Almunias bestand darin, die Beihilfenkontrolle noch mehr zu dem Zweck einzusetzen, Wachstum und Wettbewerb in Europa zu fördern und protektionistische Tendenzen zum Nutzen der Wettbewerber zurückzudrängen. Es sollte vor allem sichergestellt werden, dass die knappen öffentlichen Gelder für sinnvolle und effiziente wachstums- und beschäftigungsfördernde Maßnahmen ausgegeben werden, die horizontalen Zielen dienen. Beihilfen sollten richtige Anreize setzen. Auch sollten Beihilfen, die keine oder nicht erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben, förderhin einer geringeren Beihilfenkontrolle unterliegen. Der Kommentar bezieht sämtliche relevanten Entwicklungen und Fragestellungen im Beihilfenrecht bis zum Oktober 2015 ein. Er behandelt zunächst die dem Beihilfenrecht zugrundeliegenden Grundsätze einschließlich der ökonomischen Fundierung dieses Rechtsgebiets. Dann werden sämtliche Themengebiete des Beihilfenrechts, des Verfahrens und der Umsetzung in den Mitgliedstaaten im Rahmen der Artikel 107 bis 109 AEUV analysiert, um am Ende noch auf den EU-Rechtsschutz im Beihilfenrecht einzugehen. Ausführlich dargestellt werden dabei auch sekundäre Regelungen wie die Gruppenfreistellungsverordnung (VO Nr.800/2008), die in der Ratsverordnung VO Nr. 659/1999 niedergelegten Bestimmungen zur Anwendung des Art. 93 EUV und insbesondere die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (VO Nr. 651/2014, AGVO). Ein erheblicher Teil befasst sich mit den Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) und ihrer Ausprägung durch die europäische Rechtsprechung (Altmark) sowie dem Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission zur Anwendung der Beihilfevorschriften auf DAWI („Altmark-Paket“). Schließlich geht der Kommentar noch detailliert auf sektorspezifisches Beihilfenrecht ein und behandelt einzelne Bereiche, wie Telekommunikation, Postdienstleistungen, Radio und Fernsehen, Energie/Kohle, Bankwesen, Eisenbahn, Straßentransport, Schifffahrt, Luftverkehr/Flughäfen, Automobilindustrie, Werften, Stahl, Immobilien, Landwirtschaft, Fischerei, Kultur/Tourismus/Sport und Gesundheit. Das Vorhaben, das gesamte geltende europäische Beihilfenrecht systematisch abzubilden, ist in beachtlicher Bandbreite und Tiefe umgesetzt worden. Das Werk ist zudem Ausdruck des Bestrebens, Kommentare zunehmend auf Englisch zu publizieren. In Überarbeitung und Fortentwicklung eines ursprünglich deutschsprachigen Werks handelt es sich keinesfalls nur um eine (erweiterte) Übersetzung, sondern um einen eigenständigen englischsprachigen Kommentar in fundierter deutscher Manier. Der Kommentar ist dabei auch kein bloßes Nachschlagewerk für Präzedenzfälle (Case Law), obwohl er präzise Referenzen zu der einschlägigen Rechtsprechung enthält, sondern er versteht sich durchaus als eine „nützliche Alternative zu den typischen anglo-amerikanischen Textbüchern“. Als äußerst verdienstvoll ist die damit einhergehende Möglichkeit anzusprechen, deutsche Dogmatik und Systematik im englischsprachigen Raum weiter zu verankern. Es ist den Autoren zu wünschen, dass das Werk nicht nur im anglo-amerikanischen Raum, sondern in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union breite Beachtung finden wird. Es könnte dadurch zu einem wertvollen Akteur bei der Förderung einer einheitlichen Auslegung eines europäischen Rechtsgebiets durch die Mitgliedstaaten werden.