Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – alles wird gut?

Titeldaten
  • Hüttemann, Rainer
  • UR - Umsatzsteuer-Rundschau
  • Heft 2/2017
    S.129-139
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Aufsatz

§ 2b UStG

Abstract
In seinem Beitrag beleuchtet der Autor den Regelungs- und Anwendungsbereich der Neureglung in § 2b UStG. Die Vorschrift wurde im Zuge des Steueränderungsgesetzes 2015 in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen und regelt dezidiert die umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Nacheinander werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Norm erörtert und streitige Anwendungsfragen diskutiert. Einer kritischen Prüfung wird insbesondere die Regelung in § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG unterzogen, wonach unter bestimmten Voraussetzungen die Zusammenarbeit öffentlicher Einrichtungen nicht der Umsatzbesteuerung unterliegt. Nach der Intention des Gesetzgebers soll sich die Anwendung der Norm an vergaberechtlichen Regelungen orientieren. Aus diesem Grund geht der Autor vertieft der Frage nach, ob die Einbeziehung vergaberechtlicher Wertungen – vor allem die Maßstäbe des Art. 12 der Richtlinie 2014/24/EU zur „Interkommunalen Zusammenarbeit“ – bei der Besteuerung von „Kooperationsleistungen“ mit den unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Der Autor verneint dies und plädiert insoweit für eine einschränkende Auslegung von § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG unter Berücksichtigung der Ziele des Mehrwertsteuerrechts. Der Beitrag endet mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und einem Ausblick.
Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main