Ausschlussgrund Arbeitskarte

Zur Einbindung von Wartungsverträgen in Funktional-Ausschreibungen
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2017
    S.23-26
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser untersucht eine Entscheidung der Vergabekammer Sachsen (Beschluss vom 15.11.2016, Az.: 1/SVK/024-16), in der es um den Ausschluss eines Angebots mangels Vorliegen einer Arbeitskarte, in die der Bieter Angaben zu den von ihm übernommenen Wartungsarbeiten eintragen sollte, ging. Da es sich um eine teilfunktionale Ausschreibung handelte, bei der der spätere Wartungsumfang von der technischen Lösung des jeweiligen Bieters abhing, konnte der Auftraggeber den Vergabeunterlagen selbst keine Arbeitskarte beilegen. Die Bieter hatten neben der Leistung einen Wartungsvertrag für mehrere Jahre anzubieten. Im Wartungsvertrag hieß es, dass die in der Arbeitskarte beschriebenen Leistungen übertragen würden. Die Arbeitskarte sei Vertragsbestandteil. Der überwiegende Teil der Bieter hatte den Angeboten selbst erstellte Arbeitskarten beigelegt, ein Bieter jedoch nicht. Er war der Ansicht, durch den ausgeschriebenen Vertrag ohnehin verpflichtet zu sein, alle Wartungsarbeiten zu übernehmen, die sich aus den Herstellerangaben für die von ihm angebotenen Produkte ergeben. Obwohl auch der Auftraggeber diese Auffassung teilte, folgte die Vergabekammer der Rechtsprechung des OLG Dresden aus dem Jahr 2012 und entschied, dass das Angebot auszuschließen sei, weil mangels Arbeitskarte kein wirksames Angebot auf Abschluss eines Wartungsvertrages abgegeben worden sei. Neben Erläuterungen zur Entscheidung gibt der Autor Hinweise zum Umgang mit Vergaben, mit denen Wartungsverträge beauftragt werden sollen.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin