Grenzen der Transparenzpflicht öffentlicher Auftraggeber bei Bekanntgabe von Zuschlagskriterien

EuGH setzt Grenzen: Keine Pflicht zur Offenlegung der Bewertungsmethode
Titeldaten
  • Schneevog, Kai-Uwe
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2017
    S.262-267
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser setzt sich ausführlich mit der Dimarso-Entscheidung des EuGH zu Transparenzpflichten im Zusammenhang mit Zuschlagskriterien auseinander und attestiert dem Gericht eine praxisbezogene und klare Entscheidung. Überzeugend und dogmatisch fundiert habe der EuGH entschieden, dass zwar der öffentliche Auftraggeber keine den Bietern nicht zuvor zur Kenntnis gebrachte Gewichtung anwenden dürfe. Eine zwingende Bekanntmachungspflicht der konkreten Bewertungsmethoden, anhand derer die Zuschlagskriterien angewendet werden, bestünde allerdings nicht. Zustimmung verdiene, dass insofern dem öffentlichen Auftraggeber ein gewisser Spielraum zustehen müsse. Dieser gewährleistet nach Ansicht des Verfassers die Möglichkeit auf Einzelfälle einzugehen und sichere die privatwirtschaftliche Ideenvielfalt. Im Hinblick auf die von deutschen Gerichten gestellten, erheblich strengeren Transparenzanforderungen, bezweifelt der Verfasser, ob diese in Zukunft aufgegeben werden, da von der Entscheidung nur eine weiche Bindungswirkung ausgehe. Außer Acht lassen könnten die deutschen Gerichte die Entscheidung jedoch nicht. Der EuGH habe mit seiner Entscheidung keinen Schlussstrich unter die Diskussion gezogen, eine Beruhigung dieser und die Rückführung der Transparenzanforderungen auf ein praxistaugliches Niveau seien aber zu erhoffen. Vor allem im Hinblick auf die vergaberechtliche Zulässigkeit von Schulnoten-systemen sei vom EuGH Klarheit geschaffen worden. Der Verfasser kommt letztlich zu dem Fazit, dass auch nach der Dimarso-Entscheidung der öffentliche Auftraggeber besser beraten sei, vorsorglich Bewertungs-skalen zu beschreiben und bekannt zu machen.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin