Keine ausreichende Transparenz bei Verweis auf Schulnoten in Wikipedia

Titeldaten
  • Rosenkötter, Annette
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2017
    S.208-210
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich anhand der sog. Schulnotenrechtsprechung und hier insbesondere am Beispiel des Beschlusses des OLG Düsseldorf vom 15.06.2016 mit den Anforderungen an die Transparenz von Zuschlags- und Unterkriterien. Auf der Grundlage der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf „gefährde der scheinbar einfache Weg der Verweisung auf externe Quellen im Internet die Garantie einheitlicher Wissensstände.“ Auftraggebern, die nicht auf die Bewertung von Konzepten verzichten wollen, sei anzuraten, die einzelnen Kriterien der Bewertungsmatrix in den „Aufgaben“ so konkret wie möglich (z.B. in Form detaillierter Unterkriterien) zu beschreiben, sodass die Unternehmen bei „ordentlicher und gewissenhafter Abarbeitung der gestellten Aufgaben im Grunde die jeweilige Höchstpunktzahl erreichen“ könnten. In jedem Fall sollte verstärktes Augenmerk auf eine möglichst genaue und abschließende Beschreibung der vom Auftraggeber im Rahmen der Konzeptdarstellung erwarteten Themen/Inhalte gelegt werden.
Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin