Frühzeitiger Zugang zu den Vergabeunterlagen

Schießt § 12a EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A über das Ziel hinaus?
Titeldaten
  • Amelung, Steffen
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2017
    S.294-299
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Aufsatz

§ 12a EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A

Abstract
Der Verfasser untersucht die Neuregelung des § 12a EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A zum unmittelbaren Zugang zu den Vergabeunterlagen. Ausgehend von der Problemstellung, dass der Wortlaut der Neuregelung darauf hindeutet, dass nun auch im Verhandlungsverfahren die gesamten Vergabeunterlagen bereits zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bereitstehen müssen, nimmt er zunächst eine richtlinienkonforme Auslegung der Vorschrift vor. Er stellt fest, dass Art. 29 Abs. 1 Unterabsatz 2 und 3 RL 2014/24/EU durchaus Ansatzpunkte für eine abweichende bzw. einschränkende Auslegung des Begriffs „Auftragsunterlagen“ im Verhandlungsverfahren bieten könnte. Dieses Auslegungsergebnis werde jedoch durch den eindeutigen weiten Wortlaut der nationalen Umsetzungsnorm beschränkt und sei somit nicht übertragbar. Ein Verstoß gegen die Regelung zum Zugang zu den Vergabeunterlagen könne zudem nicht nur bis zum Ablauf der Teilnahmefrist, sondern bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässigerweise gerügt werden.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin