Über Geschmack lässt sich streiten

Der typische Fall: Ausschreibungen der Gemeinschaftsverpflegung
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2017
    S.28-30
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Aufsatz

Abstract
In seinem Aufsatz setzt sich der Verfasser mit den Schwierigkeiten der Verpflegungsbeschaffung
auseinander. Benötige der Auftraggeber warme Speisen, so stünden ihm grundsätzlich zwei
Zubereitungsarten zur Verfügung. Er könne das Essen vor Ort kochen oder die in einer Zentralküche
hergestellten Speisen an den Verpflegungsort liefern lassen. Die Entscheidung darüber müsse der
Auftraggeber entweder im Vorfeld treffen oder aber vorab festlegen und bekannt machen, nach welchen
Kriterien er diese Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt treffen werde. Will der Auftraggeber die
Methoden vergleichen und dabei die Speisequalität beurteilen, sehe er sich einer schwierigen Aufgabe
gegenüber. Eine Möglichkeit stelle ein Testessen dar, welches aber aufgrund der oft unterschiedlichen
subjektiven Maßstäbe der Testesser sowie der Manipulationsgefahr sowohl auf Seite der Bieter als auch
auf Seite der Tester mit Vorsicht zu genießen sei. Leichter zu handhaben sei hingegen die Beurteilung des
Essens nach objektiven Kriterien, beispielsweise anhand der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für
Ernährung (DGE). Zwar garantiere auch dies keine zufriedenen Esser, allerdings erhält man so zumindest
ein vollständig transparentes Wertungsergebnis. Der Verfasser kommt letzten Endes zu dem Ergebnis, dass
sowohl die subjektive als auch die objektive Bewertung von Speisen keine Zufriedenheit garantieren könnten, allerdings seien Kinder und ihre Eltern oft auch nur schwierig zufrieden zu stellen.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin