Keine/Neue Ausschlussfristen für den Rechtsschutz nach Beendigung des Vergabeverfahrens

Titeldaten
  • Eder, Juli
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 5/2017
    S.213-219
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Aufsatz

Abstract
Die Beschränkung des vergabespezifischen Schadenersatzanspruchs durch die absolute sechsmonatige Ausschlussfrist gemäß § 332 Abs. 3 i.V.m § 341 Abs. 2 BVergG 2006 erwies sich mit dem Urteil MedEval als unionsrechtswidrig. Der vorliegende Beitrag behandelt zum einen, wie diese Unionsrechtswidrigkeit mit dem geplanten BVergG 2017 beseitigt werden soll und zum anderen, wie die Gerichte bis dahin selbst für die Wahrung des Unionsrechts sorgen.
Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien