Energy Performance Contracts for Governments: the Two Faces of Europe

Titeldaten
  • Garsse, Steven Van; Gestel, Kit Van ; Carette, Nicolas
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2017
    S.87-96
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Richtlinie 2012/27/EU

Abstract
Nach der Energieeffizienzrichtlinie der EU (Richtlinie 2012/27/EU) sind Zentralregierungen verpflichtet, jedes Jahr 3 % ihres Gebäudebestandes energetisch zu sanieren. Als ein mögliches Mittel zur Durchführung der Sanierung bieten sich Energieleistungsverträge i.S.d. der Energieeffizienzrichtlinie an, bei denen der Auftragnehmer durch eigene Investitionen eine Maßnahme zur Energieeffizienzverbesserung erbringt. Nach einer Darstellung dieser Vertragsform wird erläutert, dass sich solche Energieleistungsverträge nach den derzeitigen Vorschriften und den zur Auslegung dienenden Arbeitshilfen nur in Ausnahmefällen nicht auf das nationale Defizit auswirken. Im Ergebnis wird sich in vielen Fällen die vom Privaten vorgenommene Investition als budget- und defizitwirksam erweisen. Das reduziert die Attraktivität solcher Energieleistungsverträge nach Auffassung der Autoren erheblich und sie schließen mit der Hoffnung, dass sich diese Situation vielleicht aufgrund neuer Auslegungshilfen von Eurostat verbessern wird.
Prof. Dr. Mark von Wietersheim, forum vergabe e.V., Berlin