Titeldaten
- Halstenberg, Michael ; Klein, Benjamin
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
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Heft 8/2017
S.469-472
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Die Verfasser berichten über eine Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2016 – VII-Verg 20/16. Anhand der Entscheidung zeigen sie auf, welche Anforderungen bei der Verwendung von Normen, Zertifikaten und Gütezeichen im Vergabeverfahren zu beachten sind. Dabei gehen sie auf die Regelung zur Eignung und zur Leistungsbeschreibung ein. Nach Auffassung des OLG ist die Anforderung, dass ein Leistungsgegenstand nicht nur einer europäischen Norm, sondern auch noch einer nationalen Norm entsprechen musste, eine Behinderung des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten. Für Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten ist es aufwändiger, die Einhaltung der Anforderungen nachzuweisen. Die Verfasser arbeiten sodann heraus, dass bei der Verwendung von Normen, Zertifikaten und Gütezeichen im Vergabeverfahren zunächst auf einer ersten Ebene zu prüfen sei, wann und in welcher Form der Auftraggeber zur Beschreibung der Leistung oder zur Konkretisierung der Eignungskriterien überhaupt auf bestimmte Normen, Zertifikate oder Gütezeichen – als Anforderung – verweisen darf. Auf der zweiten Ebene stelle sich dann erst die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen öffentliche Auftraggeber die Einreichung von Gütezeichen oder Zertifikaten als Nachweise zur Erfüllung der zuvor aufgestellten Anforderungen fordern dürfen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin