Bieter müssen draußen bleiben

Der Submissionstermin ist tot – es lebe der Submissionstermin?
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2017
    S.31-37
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Aufsatz

Abstract
In seinem Aufsatz nimmt der Autor eine Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.03.2017 - 11 U 10/17) zum Anlass, die Rechtslage hinsichtlich des Submissionstermins zu untersuchen. Dieser sei nach der Reform des Vergaberechts nur noch unterhalb der Schwellenwerte im Bereich der VOB/A zu finden. Im Übrigen habe das Submissionsprotokoll einer öffentlichen Submission keinen besonderen Beweiswert. Schließlich habe die Bieteröffentlichkeit auch keine praktische Wirkung, wie Entscheidungen zur Unterbrechung einer Angebotsöffnung zeigten. Im Ergebnis sei der öffentliche Submissionstermin ein Auslaufmodell.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg