Pflicht zur Mitteilung aller Wertungsgrundlagen spätestens mit der Aufforderung

Anm. zu VK Brandenburg, Beschl. v. 1.3.2017, VK 2/17
Titeldaten
  • Greb, Klaus
  • VergabeFokus
  • Heft 4/2017
    S.6-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VK Brandenburg, Beschluss vom 1.3.2017, VK 2/17

Abstract
Der Verfasser berichtet über eine Entscheidung der VK Brandenburg (Beschluss vom 01.03.2017 - VK 2/17). Die VK Brandenburg beschäftigte sich in dem Beschluss mit der Frage, ob und inwieweit ein Auftraggeber im Nachhinein Wertungsgrundlagen definieren darf und wie der Maßstab bei der Dokumentation des Verfahrens ist. Die Vergabekammer entschied im vorliegenden Fall (Fahrzeugbeschaffung), dass nicht nur die Gewichtung der für die Zuschlagserteilung maßgebenden Kriterien und Unterkriterien, sondern auch die Ausgestaltung der Wertungsmatrix zwingend vor Ablauf der Angebotsabgabefrist bekannt zu geben sei, sofern die Kenntnis die Angebotsgestaltung beeinflussen könne.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin