Ausschreibungen im Energierecht − Problemlösungsinstrument oder bürokratischer Irrweg?

Titeldaten
  • Knauff, Matthias
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 21/2017
    S.1591-1595
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Aufsatz

§ 46 EnWG , § 13 VI EnWG, § 22 II EnWG, § 13 e II EnWG, § 53 EnWG , § 65 II a EnWG, §§ 28–39 j EEG 2017, §§ 14 ff. WindSeeG , §§ 8 a ff. KWKG

Abstract
Nach Ansicht des Verfassers ist das Energierecht ein höchst komplexer Bereich des Rechts, dessen wissenschaftliche Erfassung mit seiner dynamischen Entwicklung kaum Schritt halten kann. Vor diesem Hintergrund nimmt er die Etablierung von Ausschreibungen als zentrales Instrument des Energierechts und zugleich als „Megatrend des öffentlichen Rechts“ in den Focus. Die Untersuchung beginnt mit einer Bestandsaufnahme der Vorschriften, welche die Durchführung von Ausschreibungen vorsehen. Zunächst stellt der Autor die entsprechenden Normen des Energiewirtschaftsrechts vor. Ausführlich wird insbesondere die Vergabe von Konzessionen über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet nach § 46 II ff. EnWG vorgestellt. Danach fasst der Autor die Normen des Umweltenergierechts zusammen, insbesondere dem Recht der erneuerbaren Energien, in denen Ausschreibungen nach seiner Feststellung ebenfalls eine zunehmend bedeutsame Rolle spielen. In der folgenden Analyse der Normen untersucht der Verfasser danach die wesentlichen Hintergründe und Ziele der Regelungen. Es schließt sich eine Analyse der gesetzlichen Ausgestaltung der Ausschreibungen an, die nach Auffassung des Autors für die praktische Rechtsanwendung von besonderer Bedeutung ist. Der Autor kommt dabei zu dem Ergebnis, dass je nach normativem Kontext und Ausgestaltung durchaus unterschiedlich zu beantworten sei, ob das Instrument der Ausschreibung der Problemlösung oder eher selbst als einer Lösung bedürftiges Problem zu qualifizieren sei. Gleichwohl biete die bestehende Rechtslage in Bezug auf Ausschreibungen im Energierecht durchaus gute Ansätze für eine Weiterentwicklung.
Dr. Marc Pauka, HFK Rechtsanwälte LLP, Frankfurt am Main