Geheimwettbewerb vs. Öffentlichkeit

Die kommunale Beschlussfassung und das Vergaberecht
Titeldaten
  • Oehmen, Beckmann
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2017
    S.12-18
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Aufsatz

Abstract
Die Autorin setzt sich mit der Frage auseinander, wie der Grundsatz der Öffentlichkeit bei Sitzungen kommunaler Gremien mit dem Geheimwettbewerb des Vergaberechts in Einklang zu bringen ist. Dies erläutert sie am Beispiel des Landestransparenzgesetzes in Rheinland-Pfalz. Sie definiert die Funktionen des Öffentlichkeitsprinzips und stellt sie den vergaberechtlichen Regeln und den Regeln zu nichtöffentlichen Sitzungen gegenüber. Im Ergebnis widersprächen sich die Vorschriften nicht, da die zu veröffentlichenden Informationen entweder ohnehin nicht geheim sind bzw. die geheimen Informationen nach beiden Rechtsregimen nicht zu veröffentlichen seien.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg