Teilweise Rückforderung von Zuwendungen im Falle unterbliebener Losbildung bei Feuerwehrfahrzeug-Beschaffung

Titeldaten
  • Pinkenburg, Günther; Zawadke, Thomas
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 11/2017
    S.651-654
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VGH München, B. v. 22.5.2017 - 4 ZB 16.577

Abstract
Die Autoren stellen zunächst die Entscheidungen des VG Augsburg und des VGH München zur Rückforderung von Zuwendungen bei unterbliebener Losbildung dar. Das Ergebnis der Entscheidungen sei zwar zutreffend, weil die Begründung für die Losteilung nicht ausreichend gewesen sei, die Verfasser warnen jedoch davor, dies zu verallgemeinern. Sie führen dann eine ganze Reihe von insbesondere technischen Gründen an, die einen Verzicht auf Losaufteilung begründen können und besprechen dabei auch die Probleme einer stufenweisen Ausschreibung. Im Ergebnis seien die Rechtsprechung und die Auffassungen von Zuwendungsgebern sehr uneinheitlich und daher eine einheitliche Empfehlung zur Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugen wünschenswert.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg