Ende der Ausschreibungen bei Impfstoffen

Titeldaten
  • Makoski, Kyrill
  • GesR - Gesundheitsrecht
  • Heft 9/2017
    S.557-559
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Aufsatz

Abstract
Nachdem der Gesetzgeber die gesetzliche Gestattungsnorm gestrichen hat, nach der Krankenkassen Impfstoffe im Wege der Ausschreibung beschaffen konnten, stellt sich die Frage, wie mit den noch laufenden und ggf. verlängerbaren Verträgen umzugehen ist. Der Verfasser ist der Ansicht, dass die Exklusivität der Versorgungsverträge durch die Gesetzesänderung entfällt und alle Impfstoffe verschrieben und abgegeben werden dürfen.
Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg