Nicht jedes Rabatt-Angebot ist wertbar
Titeldaten
- Noch, Rainer
- Vergabe Navigator
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Heft 5/2017
S.28-32
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Aufsatz
Abstract
Ausgehend von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 09.05.2017 - 11 Verg 5/17) befasst sich der Beitrag mit der Frage, wann ein vom Bieter angebotener Rabatt auf die Kombination mehrerer Lose in der Wertung berücksichtigt werden kann. In dem zugrundeliegenden Verfahren wurde die Beseitigung von Siedlungsabfällen in mehreren Lose vergeben, Kombinationsrabatte waren dabei ausdrücklich zugelassen. Im konkreten Fall war der Bieter mit seinem Kombinationsrabatt in allen rabattierten Losen siegreich. In diesem Fall sah das OLG die Wertung des Kombinationsrabattes als zulässig an. Ausgehend davon skizziert der Verfasser verschiedene Konstellationen von sich teilweise überschneidenden Kombinationsrabatten und zeigt auf, dass, sobald ein anderes Angebot in einem Los den Kombinationsrabatt unterbietet, dieser nicht mehr in die Wertung eingehen könne. Komme es dennoch zum Zuschlag auf die Kombination, entfalte der Rabatt jedoch als Bestandteil des Angebots vertragsrechtliche Wirkung und können vom Auftraggeber genutzt werden. Abschließend zeigt er auf, welchen Komplexitätsgrad die Wertung erlangen kann, wenn mehrere Kombinationsangebote sich überschneiden. Er kommt daher zu dem Fazit, dass Auftraggeber Kombinationsrabatte nur mit größter Vorsicht zulassen sollten.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin