Zentral oder dezentral? Zur Organisation der Auftragsvergabe – Teil 2

Titeldaten
  • Werner, Adams
  • VergabeFokus
  • Heft 6/2017
    S.11-12
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Aufsatz

Abstract
Im ersten Teil des Beitrages zeigt der Verfasser Gründe auf, die für die Einrichtung einer zentralen
Vergabestelle in Organisationen – die dem Vergaberecht unterliegen – sprechen. Dabei stellt er
insbesondere auf die Bündelung von vergaberechtlichen Fachwissen und von Beschaffungskompetenz für
die Einführung der E-Vergabe ab. Im zweiten Teil des Beitrages geht er auf mögliche Aufgaben und
Kompetenzen zwischen Fachabteilungen und der zentralen Vergabestelle ein. Hierbei zählt er die Aufgabe
im Rahmen der Vorbereitung einer Ausschreibung zur Fachabteilung und die Aufgaben im Rahmen der
Durchführung der konkreten Ausschreibung, der Gesamtkoordination sowie der Vertragsgestaltung zur
zentralen Vergabestelle, wobei die Fachabteilung die Kontrolle über den eigentlichen
Beschaffungsvorgang behalten solle. Insgesamt führe die Zentralisierung von Vergabestellen und die
Einführung der E-Vergabe zu einem Abbau von Schnittstellen der Bündelung von Kompetenzen, einer
Standardisierung und somit zu einer effizienten und sicheren Durchführung von Vergabeverfahren.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin