Obliegenheit zur Meldung der Bildung einer BIEGE: Bewirkt der nicht fristgerecht mitgeteilte Zusammenschluss von Bewerbern zu einer BIEGE oder ARGE eine „Nichteinladung“?

Titeldaten
  • Gölles, Hans; Casati, Claus
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 6/2016
    S.272-279
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren setzen sich mit der Ausscheidensproblematik (Ausschlussproblematik) im Verhandlungs- und nicht offenen Verfahren auseinander, sofern Bieter ihrer Meldeverpflichtung bei der nachträglichen Bildung einer Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft nicht nachkommen. Entgegen der Lehrmeinung und Rechtsprechung sind die Autoren für einen Verbleib im Vergabeverfahren.
RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien