VOB Teile A und B

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV)
Titeldaten
  • Kapellmann, Klaus, Messerschmidt, Burkhard [Hrsg.]
  • C.H. Beck
    München , 2017
    S.1850
    Beck'sche Kurz-Kommentare, Band 58
  • ISBN 978-3-406-71073-5
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Abstract
Aus der Monatsinfo 1/2018: Das Vergaberechtsänderungsgesetz 2016 und das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts zum 01.01.2018 bilden die Schwerpunkte der neuen 6. Auflage 2018 dieses Kommentars, der aufgrund dieser Gesetze eine grundlegende Überarbeitung gegenüber der Vorauflage 2015 (s. Monatsinfo 04/16, S. 166) erfahren hat. Immerhin – die gesetzlichen Neuerungen kommen dem bewährten Zweijahresrhythmus der Neuauflage des Kommentars auch weiterhin entgegen. Die 6. Auflage des Kommentars ist wie bisher in drei Teile untergliedert. Der erste Teil behandelt in zwei Abschnitten die Basisparagraphen sowie die Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU des Teils A der VOB 2016; der dritte Abschnitt des Teils A mit der Umsetzung der Verteidigungsvergabeordnung (VSVgV) ist in der allgemeinen Einleitung des Teils A ausführlich berücksichtigt, aber nicht kommentiert. Der zweite Teil des Bands enthält die aktuelle Darstellung und Kommentierung der Vergabeordnung (VgV) nach der umfassenden Vergaberechtsreform 2016, soweit diese Vorschriften bei Bauaufträgen anzuwenden sind. Neben den allgemeinen Vorschriften und den Verfahrensvorschriften, §§ 9 bis 27 VgV, sind diese Vorschriften nur zum Teil abgedruckt, aber nicht kommentiert. Vor allem, soweit diese Vorschriften deckungsgleich mit dem EU-Richtlinienrecht und dessen Umsetzung im Teil A der VOB sind, bedarf es keiner Wiederholung der Ausführungen. Der dritte Teil des Bands behandelt die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Teils B der VOB 2016 bereits auf der Grundlage der Reform des Bauvertragsrechts zum 01.01.2018. Dennoch steht mit der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 2017 schon die nächste Auflage des erfolgreichen Kommentars zu erwarten.