A Taxonomy of Corruption In EU Public Procurement

Titeldaten
  • Díaz, Javier Miranzo
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 4/2017
    S.383-395
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Aufsatz

Abstract
Der Autor setzt sich mit den rechtlichen Regelungen zur Korruption im Europäischen Vergaberecht auseinander. Er zeigt hierbei einleitend zwei grundsätzliche Herangehensweisen auf. Er bezeichnet diese als negative und positive Herangehensweise, wobei mit den Worten „negativ" und „positiv" keine Wertung verbunden ist. Unter der negativen Herangehensweise versteht er die Definition bestimmter Handlungen als Korruption oder Interessenkonflikt und die Errichtung und Sanktionsmechanismen. Unter die positive Herangehensweise fasst der Autor alle Mechanismen, die von Vornherein Korruption und Interessenkonflikte verhindern. Bei der positiven Herangehensweise geht er in einem Schritt auf die grundlegenden Prinzipien der guten Verwaltungspraxis, der verantwortungsvollen Staatsführung, der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz ein. In einem zweiten Schritt untersucht er, wie diese Prinzipien in der Praxis umgesetzt werden können. Dabei betrachtet er zum einen die Umsetzung während des Vergabeprozesses durch Reduzierung des politischen Einflusses, Mitarbeiterrotation und andere Maßnahmen. Zum anderen verweist er auf flankierende Maßnahmen bei dem Entwurf der Verträge oder der Festlegung der Zuschlagkriterien, die von Vornherein das Risiko von Bestechung und Interessenkonflikt verringern können. In einem Zwischenschritt untersucht er dann, ob der positiven oder negativen Herangehensweise der Vorzug zu geben ist. Er geht dann in seinem Beitrag weiter auf die Vermeidung von Beschränkungen des Wettbewerbs ein, die das Risiko von Bestechung und unlauterer Praktiken vergrößern können. Am Ende fordert er eine bessere Datenerhebung, um die einzelnen Maßnahmen bewerten und verbessern zu können.
Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf