Vergabefreie Kompetenzübertragung auf Zweckverbände im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit

Titeldaten
  • Gyulai-Schmidt, Andrea
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2
    S.755-761
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Aufsatz

EuGH, Urt. v. 21.12.2016 – C-51/15 (Remondis/Region Hannover), EuGH, Urt. v. 19. 12. 2012 – C-159/11 (Lecce), EuGH, Urt. v. 9. 6. 2009 - C-480/06 (Stadtreinigung Hamburg)

Abstract
Die Autorin zeigt zunächst in der Einleitung die wesentlichen Rechtsgrundlagen der Inhouse-Geschäfte und der Instate-Geschäfte auf, um diese dann von der Kompetenzübertragung abzugrenzen. Dazu stellt sie zunächst vertieft die sog. Remondis-Entscheidung des EuGH vom 21.120.2016 vor. Nach der Darlegung des Sachverhalts und der Rechtsauffassungen der Parteien werden die wesentlichen Standpunkte des EuGH dargestellt. Danach liege eine ausschreibungsfreie Kompetenzübertragung und kein öffentlicher Auftrag vor, wenn drei Voraussetzungen kumulativ gegeben seien: Erstens müsse die Kompetenzübertragung die betroffenen Zuständigkeiten und die damit einhergehenden Befugnisse vollständig betreffen. Zweitens müsse die neu zuständige Stelle eine eigene Entscheidungsbefugnis besitzen. Drittens müsse eine finanzielle Unabhängigkeit von den Gründern gegeben sein. Im Folgenden zeigt die Autorin systematisch auf, wie sich die Kompetenzübertragung von den übrigen Inhouse-Geschäften abgrenzt. Dazu werden zunächst die Ansichten der EU-Kommission zu Inhouse-Geschäften und interkommunaler Zusammenarbeit und dann zu öffentlich- öffentlichen Partnerschaften mit Kompetenzübertragung dargelegt. Anschließend legt die Autorin anhand der Rechtsprechung des EuGH die Abgrenzung der Inhouse-Geschäfte zu der Kompetenzübertragung im Sinne der Remondis-Entscheidung dar, die sie vor allem am „Kontroll“-Kriterium im Sinne der Teckal-Rechtsprechung festmacht. Ferner zeigt sie auf, dass der wesentliche Unterschied der Kompetenzübertragung gegenüber der interkommunalen Kooperation darin liegt, dass die Kompetenzübertragung nicht auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages und damit ohne öffentlichen Auftrag auskommt. Anhand der Lecce-Entscheidung des EuGH zeigt die Autorin abschließend auf, unter welchen Umständen eine derartige Zusammenarbeit dem Vergaberecht unterliegt. Im letzten Teil zeigt die Autorin dann, dass auch das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags im Zusammenhang mit der Kompetenzübertragung nicht zwingend eine Ausschreibungspflicht zur Folge haben muss. Im Fazit hebt die Autorin im Wesentlichen hervor, dass die Remondis-Entscheidung des EuGH die die grundlegenden Kriterien der Ausschreibungsfreiheit präzisiert und dadurch auch die kommunale Selbstverwaltung und Daseinsvorsorge gestärkt wird.
Dr. Marc Pauka, HFK Rechtsanwälte LLP, Frankfurt am Main