§ 10 II Nr. 2 VOB/B – eine Haftungsfalle für Auftragnehmer

Titeldaten
  • Cordes, Daniel
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 1/2018
    S.8-14
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 10 Abs. 2 VOB/B

Abstract
Der Beitrag erläutert Voraussetzungen und Rechtsfolge des § 10 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B. Nach dieser eher verdeckten Vorschrift haftet der Arbeitnehmer für Drittschäden bei Bestehen einer Versicherungsdeckung bis zur Höhe der Versicherungssumme alleine, in voller Höhe und unabhängig vom Mitverschulden des Auftraggebers. Für den Verfasser weicht die Regelung aus nicht mehr überzeugenden Gründen von den §§ 421 ff. BGB zum Nachteil des Auftraggebers ab und sollte daher im Zuge der VOB/B-Reform überprüft werden. Sie führe insbesondere bei komplexen Baumaßnahmen mit vielen betroffenen Dritten (z.B. in dichtbesiedelten Gebieten) zu unangemessenen Ergebnissen. Die Auftragnehmer sollten jedenfalls einen ausreichenden Versicherungsschutz vorhalten (da sonst die Gefahr besteht, aufgrund eines hypothetisch fingierten Versicherungsschutzes zu haften). Die Anwendbarkeit des § 10 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B sollte ausgeschlossen werden. Mögliche Drittschäden sollten dem Auftraggeber angezeigt und auf eine Ausführungsanordnung von ihm hingewirkt werden.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München