Titeldaten
- Leinemann, Eva-Dorothee ; Grégoire Zessin, André
- Vergabe News
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Heft 2/2018
S.18-22
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Aufsatz
Abstract
Einleitend zeigen die Verfasser auf, dass die bedingungsunabhängige Veräußerung von Grundstücken der öffentlichen Hand grundsätzlich nicht als öffentlicher Auftrag oder Konzession einzuordnen ist. Sodann skizzieren sie die beihilferechtlichen und die kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen für die Grundstückveräußerungen und erläutern die bisherige Liegenschaftspolitik des Bundes. Dabei zeigen sie das Konfliktpotential zwischen städtebaulichen Interessen der Kommunen und der Anwendung eines reinen Wirtschaftlichkeitsansatzes durch den Bund auf. Ausgehend davon stellen sie die neuen Ansätze der Bundesländer bei der Auswahlentscheidung bei der Veräußerung von Grundstücken und der Ausgestaltung der Grundstücksveräußerungen auf. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Vergabe von Bauland im Hinblick auf den rechtlichen Rahmen, die einzuhaltenden Regelungen und die verfolgten politischen Ziele uneinheitlich und komplex seien und generell geltende Leitlinien nicht erkennbar seien. Die Umstände der Praxis unterscheiden sich von Fall zu Fall womit sich auch jeweils der zu beachtende rechtliche Rahmen verändere.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin